Erklärung zur Barrierefreiheit

Die TU concept GmbH hat den Anspruch, ih­re Websites und mobilen An­wen­dungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 bar­ri­e­re­frei zugänglich zu ma­chen. Die folgende Erklärung zur Bar­ri­e­re­frei­heit do­ku­men­tiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.tu-concept.com (ohne Subdomains) gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier In­for­ma­ti­ons­tech­nik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den An­for­der­ungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Erstellt am: 30.09.2021
Zuletzt geprüft am: 30.09.2021

 

Nicht barrierefreie Inhalte

 

Feedback und Kontaktangaben

Sie kön­nen uns Mängel bei der Einhaltung der An­for­der­ungen an die Bar­ri­e­re­frei­heit mitteilen und In­for­ma­ti­onen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind. Bitte ge­ben Sie bei der Nachricht das Stichwort Bar­ri­e­re­frei­heit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.

E-Mail: info[at]​tu-concept.com

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Bar­ri­e­re­frei­heit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort er­hal­ten haben, kön­nen Sie die Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Be­lan­ge der Men­schen mit Be­hin­derung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Men­schen mit Be­hin­de­run­gen
Fürstenwall 25  
40219 Düsseldorf